Von: Strafakte.de
Gute Darstellung des Falls. Spannend wäre u.U. noch die Frage, ob es sich um einen Fall des Notwehrexzesses oder um Putativnotwehr handelte.
View ArticleVon: Maximilian Schmidt
Als Antwort auf Strafakte.de. Nimmt man an, dass Pistorius die Grenzen seines vermeintlichen Notwehrrechtes aus Furcht oder Schrecken überschritten hat (insbes. wegen des unangekündigten...
View ArticleVon: loki
Das erstaunliche beim Urteil war mMn, dass die Richterin bereits den Vorsatz hat entfallen lassen. Dies wäre nach unserer Abgrenzung zur bew. Fahrl. nur schwerlich vertretbar.
View ArticleVon: Ri
Als Antwort auf loki. Richtig. Folgende Schlussfolgerung der Richterin kann ich nun gar nicht nachvollziehen: „It follows that the accused’s erroneous belief that his life was in danger excludes dolus....
View ArticleVon: Leo H.
Die dogmatischen Parallelen des südafrikanischen zum deutschen Strafrecht führen dazu, dass die rechtliche Behandlung dieses Falles ähnlichen Grundsätzen folgt. (Südafrikanische Recht stellt wegen...
View ArticleVon: Migrant
Als Antwort auf Leo H.. Danke Leo H. für die überzeugende und informative Darstellung. Ich habe den Prozess gegen Oscar P. von Anfang an im Livestream verfolgt. Dabei haben mich immer zwei Dinge...
View ArticleVon: Neric
Der Fall zeigt eine ganz andere Problematik auf, nämlich die richterliche Beweiswürdigung. Welcher (deutsche) Richter glaubt den Vortrag des Angeklagten, er hätte hinter der Klotür einen Einbrecher...
View ArticleVon: Leo H.
Als Antwort auf <a href="https://www.juraexamen.info/pistorius-klassischer-erlaubnistatbestandsirrtum/#comment-5250">Migrant</a>. Sieht man im Handeln des OP einen Putativnotwehrexzess...
View ArticleVon: Detlef
Ich habe die Richterin so verstanden, dass kein Vorsatz bzgl. einer Tötung nachgewiesen werden konnte (ohne Wertung . Beurteilung des Richterspruchs wohl nur bei umfassender Kenntnis des ermittelten...
View ArticleVon: Paul
Wieso prüft man die Notwehr und nicht den Notstand? Es liegt ja kein Angriff in dem Sinne vor nur eine vermeintliche Gefahr.
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